Bei ärztlicher Überweisung wird die Physiotherapie durch Ihre Krankenkasse, Unfallversicherung, IV-Stellen oder Militärversicherung bezahlt. Wenn die Abrechnung über die Unfallversicherung läuft, fallen für Sie keine Kosten an. Die Versicherer rechnen direkt mit dem Physiotherapeuten ab.
Anschliessend verrechnet die Krankenkasse nur noch 10 Prozent Selbstbehalt für weiter Behandlungen im selben Kalenderjahr. Ohne ärztliche Verordnung sind Behandlungen auch möglich. In diesem Fall kostet eine halbe Stunde Therapie oder Massage 60 CHF.
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ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag: 13.15 – 20.00 Uhr
Dienstag: 12.30 – 20.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 8.00 – 15.30 Uhr